Nutzungsbedingungen für das comrce Hub
§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Anbieter
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die an den Nutzer zeitlich beschränkte Bereitstellung verschiedener Funktionen im comrce Hub wie nachfolgend näher beschrieben.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Anbieter:
comrce GmbH
Arolser Straße 10
34477 Twistetal
Die vollständigen Impressumsdaten finden sich unter https://www.comrce.io/rechtliches/impressum
(3) Diese Nutzungsbedingungen gelten für Unternehmer im Sinne des Art. 14 BGB ausschließlich. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen seitens der Nutzer wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Begriffsdefinitionen
(1) comrce Hub: Die Plattform unter https://app.comrce.io
(2) Single-Sign-On: ermöglicht eine einmalige Anmeldung eines Nutzers mit den Zugangsdaten für das comrce Hub für verschiedene andere Toolanbieter.
(3) Nutzer: sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) BGB: Bürgerliches Gesetzbuch, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
§ 3 Vertragsleistungen
(1) Den registrierten Nutzern wird eine Single-Sign-On Authentifizierung zur Verfügung gestellt. Nutzer haben mit ihrem Nutzernamen und Passwort die Möglichkeit sich bei allen an den comrce Hub angeschlossenen Diensten anzumelden, ohne sich hierfür noch einmal gesondert anmelden oder registrieren zu müssen. Die Nutzung eines angeschlossenen Dienstes kann die Angabe weiterer Daten erfordern. Diese können entweder direkt über das comrce Hub abgerufen werden oder müssen direkt im Dienst erfasst werden.
(2) Weitere Leistungen oder Services im comrce Hub können im Ermessen des Anbieters zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Leistungen oder Funktionen besteht nicht.
(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit des comrce Hub wird nicht garantiert oder zugesagt. Der Anbieter wird sich bemühen Wartungsarbeiten zu besucherarmen Zeiten vornehmen zu lassen.
(4) Nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen sind kostenpflichtige Leistungen des Anbieters über das comrce Hub. Hierzu ist ein separater Vertrag abzuschließen.
§ 4 Registrierung und Nutzung
(1) Für die Nutzung des comrce Hub sind nur volljährige Personen berechtigt.
(2) Zur Nutzung des comrce Hub ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Die erfolgreiche Registrierung führt noch nicht automatisch zu einer Zugangsgewährung zum comrce Hub. Im Registrierungsprozess muss der Nutzer einen frei wählbaren Anmeldenamen, seinen Vor- und Nachnamen, seine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes, sicheres Passwort eingeben, das der Passwortrichtlinie entspricht.
(2) Danach erhält er an seine E-Mail-Adresse eine Verifizierungsmail mit einem zeitlich beschränkt gültigen Link. Zum Abschluss des Registrierungsprozesses muss dieser Verifizierungslink innerhalb des Gültigkeitszeitraums angeklickt werden. Danach ist der Zugang zum comrce Hub freigeschaltet.
(3) Nach der erfolgreichen Registrierung kann sich der Nutzer an dem comrce Hub anmelden und die verfügbaren Funktionen nutzen.
§ 5 Pflichten der Nutzer
(1) Mit Registrierung zum comrce Hub bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, für sein Nutzerkonto seine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere benötigte, durch Eingabemasken abgefragte Daten vollständig und richtig anzugeben. Ohne die richtige und vollständige Eingabe der folgenden Daten ist eine vollumfängliche Nutzung der mit einem Nutzerkonto nutzbaren Dienste nur eingeschränkt möglich.
(3) Der Nutzer wird sein Passwort geheim halten und Dritten keinen Zugang zum comrce Hub sowie auch im Übrigen keine Nutzung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Er wird sein Nutzerkonto mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. 2FA) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung des comrce Hub mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer zugerechnet.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, von ihm im Nutzerkonto hinterlegte Daten auf dem aktuellen Stand zu halten.
§ 6 Kosten
(1) Für die Nutzung des comrce Hub im unter § 3 beschriebenen vertraglichen Leistungsumfang fallen keine Kosten an.
(2) Davon unberührt bleiben eventuelle Kosten im Rahmen von Vertragsbeziehungen zu den jeweiligen Toolanbietern.
(3) Hinsichtlich der Nutzung von kostenpflichtigen Leistungen im comrce Hub wird auf den ggf. separat geschlossenen Vertrag verwiesen.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden mit einer Frist von einem Werktag, vom Anbieter mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.
(3) Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung des Kunden nach Absatz (2) kann auch dadurch erklärt werden, indem der Kunde durch entsprechende Erklärung aus seinem Kundenkonto heraus die Löschung des Kontos beauftragt.
§ 8 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
(1) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von ihm gespeicherten Daten mittels Exportfunktion in seinen Verantwortungsbereich herunterzuladen, sicher zu speichern und zu prüfen, ob der Export valide ist.
(2) Im Falle der Kündigung des Vertrags durch den Kunden hat dieser sicherzustellen, den Export der Daten vor Erklärung der Kündigung durchzuführen.
(3) Im Falle der Kündigung des Vertrags durch den Anbieter werden die gespeicherten Daten vom Anbieter drei (3) Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie:
- ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt und verarbeitet die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden. Nähere Einzelheiten befinden sich in der Datenschutzinformation unter https://www.comrce.io/rechtliches/datenschutz.
(2) Liegt zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitungsverhältnis vor, schließen die Parteien einen separaten Vertrag über Auftragsverarbeitung, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden, wenn ihm durch die Nutzung der im comrce Hub unentgeltlich zur Verfügung gestellte Dienste ein Schaden entsteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 12 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet,
- Pandemien.
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 13 Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(2) Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern,(a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;(b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden;(c) soweit der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;(d) soweit der Anbieter damit einem gegen sich gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder(e) soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Geschäftsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
(3) Der Anbieter wird über solche Änderungen der Nutzungsbedingungen in Textform informieren.
§ 14 Rechtswahl, Schriftform, Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort für die Leistungen ist der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 02/2026


